Kostenübernahme
Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Es ist erforderlich, die Krankenversichertenkarte mitzubringen.
Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten Psychotherapie als Leistung an. Dies bedeutet, dass die Kosten für Psychotherapie von den Krankenkassen übernommen werden. Jugendliche ab 15 Jahren haben auch die Möglichkeit, ohne die Zustimmung ihrer Eltern einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Dennoch ist die Unterschrift der Eltern für den Antrag bei der Krankenkasse erforderlich.
Psychotherapie fällt unter die Kategorie der "antragspflichtigen Leistungen". Das bedeutet, dass nach den probatorischen Sitzungen, jedoch vor Beginn der eigentlichen Behandlung, ein Antrag gestellt werden muss. Diesen Antrag reiche ich als Therapeutin bei Ihrer Krankenkasse ein.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Ihren Kindern werden in der Regel vollständig von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der erstatteten Therapiesitzungen kann jedoch je nach individuell abgeschlossenem Tarif variieren. Durch ein Telefonat mit der Krankenkasse können Eltern schnell erfahren, ob ihr Tarif die Erstattung einer Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten zu beachten sind. Manche private Krankenversicherungen verlangen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten zur Leistungszusage, während andere eine einfache Rechnungsstellung akzeptieren.
Als Psychotherapeutin in Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Hier ein Auszug:
Leistung | GOP-Ziffer | Euro
Psychotherapie Einzelgespräch 50 min | 870 (2,8) | 122,40
Psychotherapie Einzelgesprächmit erhöhtem Aufwand | 870 (3,5) | 153,00
Erhebung biographischerAnamnese (einmalig zu Beginn der Therapie) | 860 (2,8) | 150,15
Diagnostik/AuswertungFragebögen | 857 | 16,90
Therapieantrag für Krankenkasse | 85 | 67,03 pro h
Telefonische Beratung je nach Dauer | 13 | 10,72 - 30,60
Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,8 bis 3,5-fach bzw. 122,40 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Beihilfeberechtigte
Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen gestaltet sich im Allgemeinen unkompliziert, vorausgesetzt, der behandelnde Psychotherapeut stellt einen ausführlichen Antrag auf Leistungserstattung. Um sich über die für die jeweilige Beihilfestelle geltenden Formalitäten in Bezug auf die Leistungserstattung zu informieren, ist es ratsam, direkt bei dieser nachzufragen.
Selbstzahler
Eine alternative Option zur psychotherapeutischen Behandlung des Kindes ist die Selbstzahlungsmethode, die den Vorteil bietet, ohne zusätzliche Wartezeiten mit der Therapie zu beginnen und eine Nichtdokumentation der Inanspruchnahme von Leistungen in den Unterlagen der Krankenversicherung zu ermöglichen. Ein vorheriger Besuch beim Haus- oder Kinderarzt ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Gebühren für Selbstzahler basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen pro Sitzung 122,40 €, die von uns privat in Rechnung gestellt werden.